Das "Qualifizierungschancengesetz" – Weiterbildungsförderung für Beschäftigte
Der Wandel des Marktes und neue Technologien stellen besondere Anforderungen an Unternehmen. Die Weiterbildung von Beschäftigten gewinnt dabei immer mehr an Bedeutung. Nutzen Sie Ihre Chancen durch Qualifizierung.
Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet Möglichkeiten, wenn
berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder
Personal in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder
eine Weiterbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Wer kann gefördert werden?
Geringqualifizierte Beschäftigte mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben.
Beschäftigte, denen im Rahmen einer Anpassungsfortbildung Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen.
Erwerb eines Berufsabschlusses liegt mindestens 4 Jahre zurück.
Welche Qualifizierungsmaßnahmen können gefördert werden?
Die Maßnahme umfasst mindestens 161 Unterrichtseinheiten.
Die Weiterbildung und der Träger sind für die Förderung zugelassen.
Was kann gefördert werden?
Zu den konkreten Fördermöglichkeiten für Ihre Beschäftigten berät Sie der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Susanne Trunk
Weiterbildungsinitiatorin
Telefon: (0 60 21) 3 86 51 - 12
E-Mail: susanne.trunk@sqg-aschaffenburg.de