Das "Qualifizierungschancengesetz" – Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Der Wandel des Marktes und neue Technologien stellen besondere Anforderungen an Unternehmen. Die Weiterbildung von Beschäftigten gewinnt dabei immer mehr an Bedeutung. Nutzen Sie Ihre Chancen durch Qualifizierung.

Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet Möglichkeiten, wenn

sqg_aufzaehlungszeichen berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder

sqg_aufzaehlungszeichen Personal in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder

sqg_aufzaehlungszeichen eine Weiterbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Wer kann gefördert werden?

sqg_aufzaehlungszeichen Geringqualifizierte Beschäftigte mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben.

sqg_aufzaehlungszeichen Beschäftigte, denen im Rahmen einer Anpassungsfortbildung Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen.

sqg_aufzaehlungszeichen Erwerb eines Berufsabschlusses liegt mindestens 4 Jahre zurück.

Welche Qualifizierungsmaßnahmen können gefördert werden?

sqg_aufzaehlungszeichen Die Maßnahme umfasst mindestens 161 Unterrichtseinheiten.

sqg_aufzaehlungszeichen Die Weiterbildung und der Träger sind für die Förderung zugelassen.

Was kann gefördert werden?

Zu den konkreten Fördermöglichkeiten für Ihre Beschäftigten berät Sie der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Susanne Trunk
Weiterbildungsinitiatorin

Telefon: (0 60 21) 3 86 51 - 12
E-Mail: susanne.trunk@sqg-aschaffenburg.de