Transfermaßnahmen als Instrument der beruflichen Qualifizierung:

sqg_aufzaehlungszeichen Zeitraum vom Ausspruch der Kündigung bis zur tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

sqg_aufzaehlungszeichen Maßnahmen können auf Antrag bei der Arbeitsagentur bis zu einer Höhe von maximal 2.500,-- € pro Teilnehmer gefördert werden

sqg_aufzaehlungszeichen Transfermaßnahmen sind Kurzqualifizierungen und so genanntes Outplacement (Profiling, Bewerbungstraining und Vermittlungscoaching)

Hinweis zu § 110 SGB III

Informieren Sie sich auch über die SQG Transferkurzarbeit und SQG Personalentwicklung