Transfermaßnahmen als Instrument der beruflichen Qualifizierung:
Zeitraum vom Ausspruch der Kündigung bis zur tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Maßnahmen können auf Antrag bei der Arbeitsagentur bis zu einer Höhe von maximal 2.500,-- € pro Teilnehmer gefördert werden
Transfermaßnahmen sind Kurzqualifizierungen und so genanntes Outplacement (Profiling, Bewerbungstraining und Vermittlungscoaching)
Hinweis zu § 110 SGB III
Informieren Sie sich auch über die SQG Transferkurzarbeit und SQG Personalentwicklung