Transferkurzarbeit als Instrument struktureller Veränderungen:

Betriebsänderungen, die mit dem unvermeidbaren Abbau von Personal verbunden sind, stellen Unternehmen vor die schwierige Aufgabe zwischen der wirtschaftlichen Notwendigkeit und der sozialen Verantwortung für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Interessensausgleich herzustellen.

Sieht sich ein Unternehmen zu einem Personalabbau im Rahmen der Anzeigepflicht, gemäß § 17 Kündigungsschutzgesetz genötigt, bietet die Einbeziehung einer qualifizierten Transfergesellschaft eine Möglichkeit zur sozialverträglichen Durchführung der Maßnahmen unter Einbindung von staatlicher Förderung durch Inanspruchnahme von Transferkurzarbeitergeld.

Aus der Aufnahme von Transfer- und Outplacementregelungen in Sozialplänen ergeben sich sowohl für Unternehmen als auch für betroffene Angestellte eine Reihe von interessanten Vorteilen.

Sie suchen als Unternehmen nach einer sozialverträglichen Lösung für personelle Veränderungs- und Anpassungsprozesse?

Das Leistungsspektrum der SQG umfasst alle Dienstleistungen mit durchdachten Lösungen rund um das Thema Beschäftigtentransfer im Sinne der §§ 110, 111, 111a SGB III inklusive der Beratung von Unternehmensleitungen und Mitgliedern des Betriebsrats im Vorfeld von betrieblicher Umstrukturierung.

Transferkurzarbeit hat für Sie als Unternehmen folgende Vorteile:

  • Sozialverträgliche Durchführung von Personalmaßnahmen bei betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen
  • Zeitlich und personell zielgenauer Personalabbau
  • Kein Klagerisiko durch Aufhebungsverträge (3-seitige-Überleitungsverträge) als Zugangsvoraussetzung in die Transfergesellschaft SQG (betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit = beE)
  • Individuelle Regelungsmöglichkeit des Übertritts in die SQG (beE)
  • Betriebsfrieden / Motivation der im Unternehmen verbleibenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Imagegewinn bei kommunalen / regionalen Entscheidungsträgern und in der Öffentlichkeit

Informieren Sie sich auch über die SQG Transfermaßnahmen

Vom ersten Projektgespräch bis zur erfolgreichen Vermittlung der übergetretenen MitarbeiterInnen stehen wir als regional vernetzter Dienstleister partnerschaftlich als Transfergesellschaft und Outplacement-Anbieter an Ihrer Seite – vom bayerischen Untermain, für den bayerischen Untermain.

Sprechen Sie uns gerne an 0 60 21 / 3 86 51-0 | Kontakt


Mit Herz und Verstand helfen wir, neue Chancen und Perspektiven in Umbruchsituationen zu erkennen und zu nutzen.
Dabei behalten wir stets den neutralen Blick.

Von der vertrauensvollen Erstberatung bis zur erfolgreichen Vermittlung stehen wir als regional vernetzter Dienstleister partnerschaftlich als Transfergesellschaft und Outplacement-Anbieter an Ihrer Seite.

Wir können Restrukturierungsmaßnahmen verbunden mit Personalabbau nicht verhindern, aber wir können mit unseren TransferkurzarbeiterInnen gemeinsam versuchen, mit passgenauem Training und engmaschiger Begleitung die Chancen der betroffenen MitarbeiterInnen deutlich zu erhöhen und einen nahtlosen Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis zu erreichen.

Sind Sie betroffen? So können wir Sie unterstützen…

  • Wir geben Orientierung: Wie bewerte ich meine aktuelle Situation?
    Welche Möglichkeiten gibt es und was ist für mich der richtige Weg?
  • Zielklärung: Wohin soll meine berufliche Neuorientierung gehen?
  • Standortbestimmung – Herausarbeiten der Stärken & Werte
  • Entwicklung einer nachhaltigen arbeitsmarktlichen Perspektive
  • Fachliche, arbeitsmarktpolitische Begleitung

Das hat für die TransfermitarbeiterInnen der SQG folgende Vorteile:

  • Möglichkeit der Qualifizierung und Weiterbildung:
    Die SQG berät die ArbeitnehmerInnen über die verschiedenen Möglichkeiten der Weiterbildung und erstellt einen Qualifizierungsplan, um durch eine weitere Qualifizierung die Chancen auf eine Neueinstellung zu erhöhen
    Dabei werden die Qualifizierungswünsche der ArbeitnehmerInnen berücksichtigt
  • Orientierung- und Bewerbungsunterstützung, Vermittlungscoaching:
    Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche,
    Hilfe rund um den Bereich der möglichen Arbeitsaufnahme
  • Stellenvermittlung aufgrund des langjährigen Netzwerkes zu Unternehmen in der Region
  • Möglichkeit von Praktika oder Aufnahme von „Arbeitsverhältnissen“ mit Rückkehrmöglichkeit
  • Ziel der Transferkurzarbeit ist es, durch Qualifizierung, Bewerbungstraining, Vermittlungscoaching und aktiver Vermittlung die TransfermitarbeiterInnen spätestens bis zum Ende der Laufzeit in der Transfergesellschaft in ein neues Arbeitsverhältnis zu begleiten
  • Es droht keine unmittelbare Arbeitslosigkeit, sondern ein nahtloses, neues und befristetes Arbeitsverhältnis bei der SQG, mit Transferkurzarbeit „Null-Stunden“
  • Keine Minderung des Arbeitslosengelds nach der Transferkurzarbeitszeit in der SQG (zum vorherigen Einkommen)

Des Weiteren können im Sozialplan verschiedene weitere Regelungen getroffen werden. Sie umfassen unter anderem die Aufzahlung des Betriebes auf einen prozentualen Betrag des letzten Netto-Gehaltes, den Anspruch auf Urlaub und Berücksichtigung bei der Entlohnung, die Zahlung einer Sprinterprämie bei vorzeitigem Ausscheiden in ein neues Arbeitsverhältnis und einigen mehr.

Informieren Sie sich auch über unser Orientierungsseminar

Noch unsicher, ob eine Transfermaßnahme für Sie zielführend ist? Wir informieren Sie gerne!